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   BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B   

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BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B (https://dejure.org/2007,52204)
BSG, Entscheidung vom 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B (https://dejure.org/2007,52204)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - B 3 P 25/07 B (https://dejure.org/2007,52204)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Frankfurt/Main - S 19 P 2020/04
  • LSG Hessen - L 8 P 10/06
  • BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    Dazu muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BVerfG, 22.05.2003 - 1 BvR 1077/00

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Nichtberücksichtigung von über die

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Verrichtungen keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    Eine Klärungsbedürftigkeit ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage höchstrichterlich bereits entschieden ist (BSG SozR 3- 1500 § 160 Nr. 8).
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass ein solcher Hilfebedarf nicht in Ansatz gebracht werden darf, weil er zur Behandlungspflege gehört, die nach den §§ 14 und 15 SGB XI grundsätzlich nicht einzubeziehen ist (Urteil vom 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 16).
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R

    Gutachten bei Rechtsstreitigkeiten über Pflegeversicherung, Pflegebedürftigkeit

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    Zum einen setzt sich die Klägerin nicht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auseinander, wonach Gutachten des MDK in Rechtsstreitigkeiten über die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe auch im gerichtlichen Verfahren als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können, wenn sich nach Bewertung des Gerichts weder aus anderen medizinischen Äußerungen noch aus dem Vorbringen der Beteiligten Zweifel an der Schlüssigkeit der Gutachten ergeben (BSG, Urteil vom 14.12.2000 - B 3 P 5/00 R - SozR 3-3300 § 15 Nr. 11).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Verrichtungen keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Verrichtungen keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 27.08.1998 - B 10 KR 4/97 R

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für die Berücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Senat bereits mehrfach entschieden hat, dass es für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI angeführten Verrichtungen ankommt (BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), dass der Bezug der Pflegebedürftigkeit auf bestimmte Verrichtungen sowie die Nichtberücksichtigung eines allgemeinen Betreuungsaufwandes verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (BSG SozR 4-3300 § 14 Nr. 1) und dass der Katalog des § 14 Abs. 4 SGB XI abschließend ist, also sonstige und dort nicht genannte Verrichtungen keine Berücksichtigung finden können (stRspr, vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3, 6 und 11).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    Dazu muss erläutert werden, dass und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39) und klärungsbedürftig ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 06.12.2007 - B 3 P 25/07 B
    Zur Begründung eines Verfahrensfehlers ist erforderlich, dass die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen und aus sich heraus verständlich dargelegt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • LSG Hessen, 21.08.2014 - L 8 P 24/11

    Pflegeversicherung

    Die Beschwerde der Versicherten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12.07.2007 hatte das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 06.12.2007 (B 3 P 25/07) als unzulässig verworfen.

    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführung des Bundessozialgerichts in dessen den Beteiligten bekannten Beschluss vom 06.12.2007 (B 3 P 25/07 B).

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 P 15/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Die Berufung und die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin waren erfolglos (Urteil des LSG vom 12.7.2007 - L 8 P 10/06; Beschluss des BSG vom 6.12.2007 - B 3 P 25/07 B) .
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